Nutzungsvertrag Pro-Ladetarif
der EMI ElektroMobilitätsInfrastruktur GmbH
für die Nutzung der Ladeeinrichtung
zwischen
Firmenbezeichnung
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Telefonnummer
Anschrift:
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Stadt
Standort der Ladeeinrichtung:
Rechnungsanschrift (sofern abweichend):
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Stadt
(nachfolgend „Kunde“) und
EMI ElektroMobilitätsInfrastruktur GmbH,
Neuer Kamp 3, 20359 Hamburg,
info@emigmbh.com,
+49 (0)40 55 98 63 - 77(nachfolgend „EMI“)
(der Kunde und EMI zusammen die „Parteien“).
Die Parteien schließen hiermit einen Vertrag über die Nutzung der EMI-Ladeeinrichtung zum Laden eines Hybrid- und Elektrofahrzeuges durch den Kunden.
Es gelten die beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EMI für KundenEs gelten die beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EMI für den Mieter-Ladetarif (nachfolgend
"EMI AGB" ).
Beginn des Vertragsverhältnisses
Anzahl der EMI-Ladekarten
ID der EMI-Ladekarte/n (wird von EMI eingetragen)
Vermarktung der THG-Quote eines Elektrofahrzeuges
Als privater oder gewerblicher Halter eines Elektrofahrzeuges kann der Kunde Zusatzerlöse aus den CO2-Einsparungen seines Elektrofahrzeuges erhalten. Möglich ist dies im Rahmen der sogenannten Treibhausgasminderungsquote, bekannt als THG-Quote.
Der Gesetzgeber erlaubt es, dass die Abwicklung und Vermarktung der THG-Quote eines Elektrofahrzeuges an einen Dienstleister übertragen werden kann.
Der Kunde kann die THG-Quote seines Elektrofahrzeuges über die Website (www.emigmbh.com/THG-Quote) registrieren und eine Kopie des Fahrzeugscheins hochladen.
Nach der Bestätigung der THG-Quote durch die Bundesnetzagentur wird EMI die Prämie dem Kunden in Form eines Ladegutscheins auszahlen. Die Prämie variiert je nach Stand des Markt-Quotenpreises zum Zeitpunkt der Abwicklung.
Die Anlagen (Stand: September 2023) „AGB des Nutzungsvertrages Pro-Ladetarif“ inklusive der Anlage 01 „Datenschutz-Hinweise nach ART. 13, 14, DSGVO“ und Anlage 02 „Preisübersicht Pro-Ladetarif“ sind Bestandteil des Vertragsverhältnisses und werden mit Unterschrift dieses Vertrages zur Kenntnis genommen und anerkannt.
Vergütung gemäß § 7 der EMI AGB
Die Ladekosten (geladene elektrische Energie in kWh) und gegebenenfalls eine Kooperations-/Parkgebühr
1 werden gemäß der Anlage 02 „Preisübersicht Pro-Ladetarif“ in Rechnung gestellt.
Die Kooperations-/Parkgebühr
1 wird ab der 90. Minute nach der vollständigen Beladung der Fahrzeugbatterie berechnet. Sie findet keine Anwendung im Zeitraum von 22 Uhr bis 7 Uhr.
1 Kooperations-/Parkgebühr: Sie soll dazu beitragen, dass Fahrzeuge nach der vollständigen Beladung der Batterie umgestellt werden, damit die Ladeeinrichtung von einem weiteren Ladekunden genutzt werden kann. Die App des Autos schickt in den meisten Fällen, je nach Hersteller, eine Nachricht, dass die Batterie geladen ist.
Die Parteien vereinbaren folgende Abrechnungsmethode:
Nutzung der EMI-Ladeeinrichtungen
Die Ladeeinrichtungen können werktags, am Wochenende sowie an Feiertagen ganztägig genutzt werden. Die Beschilderung an den Ladeeinrichtungen kann hiervon abweichen und gilt vorrangig.
Voraussetzung für den Ladevorgang ist, dass die Ladeeinrichtung frei zugänglich ist, das heißt, dass ein Ladepunkt und ein Elektro-Stellplatz frei sind.
Die Elektro-Stellplätze, die für Kunden zur Verfügung stehen, sind mit „Elektroauto-Stellplatz“ gekennzeichnet. Ausgenommen sind die Elektro-Stellplätze, die einem Mieter der Immobilie fest zugewiesen sind.
Die missbräuchliche Nutzung des Elektro-Stellplatzes, das heißt, das Blockieren des Ladestellplatzes, ohne einen Ladevorgang zu starten, führt zum sofortigen Abschleppen des Elektrofahrzeugs. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.
Ausnahme: Der Kunde mietet einen fest zugewiesenen Elektro-Stellplatz.
eDriver-Portal Der Kunde kann die Ladedaten jederzeit über das Nutzerportal LichtBlick eMobility eDriver-Portal einsehen. Der Kunde erhält die Login-Daten an die angegebene E-Mail-Adresse.
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