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Pro-Ladetarif

Nutzungsvertrag Pro-Ladetarif
der EMI ElektroMobilitätsInfrastruktur GmbH
für die Nutzung der Ladeeinrichtung

zwischen

Anschrift:

Rechnungsanschrift (sofern abweichend):

(nachfolgend „Kunde“)

und

EMI ElektroMobilitätsInfrastruktur GmbH
Neuer Kamp 3, 20359 Hamburg
info@emigmbh.com
+49 (0)40 55 98 63 - 77
(nachfolgend „EMI“)

Die Parteien (der Kunde und EMI) schließen hiermit einen Vertrag über die Nutzung der EMI-Ladeeinrichtung zum Laden eines Hybrid- und Elektrofahrzeuges durch den Kunden.

Es gelten die beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EMI für den Pro-Ladetarif (nachfolgend "EMI AGB").

Vermarktung der THG-Quote eines Elektrofahrzeuges

Als privater oder gewerblicher Halter eines Elektrofahrzeuges kann der Kunde Zusatzerlöse aus den CO2-Einsparungen seines Elektrofahrzeuges erhalten. Möglich ist dies im Rahmen der sogenannten Treibhausgasminderungsquote, bekannt als THG-Quote.
Der Gesetzgeber erlaubt es, dass die Abwicklung und Vermarktung der THG-Quote eines Elektrofahrzeuges an einen Dienstleister übertragen werden kann. Der Kunde kann die THG-Quote seines Elektrofahrzeuges über die Website (www.emigmbh.com/THG-Quote) registrieren und eine Kopie des Fahrzeugscheins hochladen.
Nach der Bestätigung der THG-Quote durch die Bundesnetzagentur wird EMI die Prämie dem Kunden in Form eines Ladegutscheins auszahlen. Die Prämie variiert je nach Stand des Markt-Quotenpreises zum Zeitpunkt der Abwicklung.
Vergütung gemäß § 7 der EMI AGB
Die Ladekosten (geladene elektrische Energie in kWh), die monatliche Nutzungsgebühr und gegebenenfalls eine Kooperations-/Parkgebühr[1] werden gemäß der Anlage 02 „Preisübersicht Pro-Ladetarif“ in Rechnung gestellt. Die Kooperations-/Parkgebühr[1] wird ab der 90. Minute nach der vollständigen Beladung der Fahrzeugbatterie berechnet. Sie findet keine Anwendung im Zeitraum von 22 Uhr bis 7 Uhr.
Die Parteien vereinbaren folgende Abrechnungsmethode:
1 Kooperations-/Parkgebühr: Sie soll dazu beitragen, dass Fahrzeuge nach der vollständigen Beladung der Batterie umgestellt werden, damit die Ladeeinrichtung von einem weiteren Ladekunden genutzt werden kann. Die App des Autos schickt in den meisten Fällen, je nach Hersteller, eine Nachricht, dass die Batterie geladen ist.

Nutzung der EMI-Ladeeinrichtungen

Die Ladeeinrichtungen können werktags, am Wochenende sowie an Feiertagen ganztägig genutzt werden. Die Nutzungszeiten der Ladeeinrichtungen können abweichen. Die Beschilderung an den Ladeeinrichtungen gilt vorrangig. Voraussetzung für das Starten eines Ladevorganges ist, dass die Ladeeinrichtung frei zugänglich ist. Dies bedeutet, dass ein Ladepunkt und ein Elektro-Stellplatz frei sind.

Die Elektro-Stellplätze, die für Kunden zur Verfügung stehen, sind mit „Elektroauto-Stellplatz“ gekennzeichnet. Ausgenommen sind die Elektro-Stellplätze, die einem Mieter der Immobilie fest zugewiesen und als solche gekennzeichnet sind.
Der Kunde ist verpflichtet, bei Beginn des Ladevorganges eine Parkscheibe mit der Startzeit des Ladevorganges gut einsehbar im Fahrzeug zu hinterlassen. Bei einer Blockierung der Ladeeinrichtung von über 12 Stunden, ist EMI berechtigt das Fahrzeug abschleppen zu lassen. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.

Die missbräuchliche Nutzung des Elektro-Stellplatzes durch das Blockieren des Ladestellplatzes, ohne einen Ladevorgang zu starten, führt zum sofortigen Abschleppen des Elektrofahrzeugs. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.

eDriver-Portal

Der Kunde kann die Ladedaten jederzeit über das Nutzerportal LichtBlick eMobility eDriver-Portal einsehen. Der Kunde erhält die Login-Daten an die angegebene E-Mail-Adresse.

Bestätigung der Personalien

Zur Überprüfung der Angaben wird EMI die Personalien abgleichen. Hierfür lädt der Kunde ein Foto oder einen Scan seines Personalausweises hoch. Erlaubte Formate sind jpg, png, pdf.

Die Datei wird nach der Beendigung des Vertrages unwiderruflich gelöscht. *
Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben