Nutzungsvertrag Mieter-Ladetarif
der EMI ElektroMobilitätsInfrastruktur GmbH
für die Nutzung der Ladeeinrichtung
zwischen
Firmenbezeichnung
Voraussetzung für diesen Ladetarif: Adresse der Immobilie & Mieternummer gemäß Mietvertrag
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Telefonnummer
Anschrift:
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Stadt
Rechnungsanschrift (sofern abweichend):
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Stadt
(nachfolgend „Kunde“)
und
EMI ElektroMobilitätsInfrastruktur GmbH
Neuer Kamp 3, 20359 Hamburg
info@emigmbh.com
+49 (0)40 55 98 63 - 77
(nachfolgend „EMI“).
Die Parteien (der Kunde und EMI) schließen hiermit einen Vertrag über die Nutzung der EMI-Ladeeinrichtung zum Laden eines Hybrid- und Elektrofahrzeuges durch den Kunden.
Es gelten die beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EMI für den Mieter-Ladetarif (nachfolgend
"EMI AGB" ).
Beginn des Vertragsverhältnisses
Anzahl der EMI-Ladekarten
Vermarktung der THG-Quote eines Elektrofahrzeuges
Als privater oder gewerblicher Halter eines Elektrofahrzeuges kann der Kunde Zusatzerlöse aus den CO2-Einsparungen seines Elektrofahrzeuges erhalten. Möglich ist dies im Rahmen der sogenannten Treibhausgasminderungsquote, bekannt als THG-Quote.
Der Gesetzgeber erlaubt es, dass die Abwicklung und Vermarktung der THG-Quote eines Elektrofahrzeuges an einen Dienstleister übertragen werden kann.
Der Kunde kann die THG-Quote seines Elektrofahrzeuges über die Website (www.emigmbh.com/THG-Quote) registrieren und eine Kopie des Fahrzeugscheins hochladen.
Nach der Bestätigung der THG-Quote durch die Bundesnetzagentur wird EMI die Prämie dem Kunden in Form eines Ladegutscheins ausgezahlt. Die Prämie variiert je nach Stand des Markt-Quotenpreises zum Zeitpunkt der Abwicklung.
Vergütung gemäß § 7 der EMI AGB
Die Ladekosten (geladene elektrische Energie in kWh) sowie eine monatliche Nutzungsgebühr je Ladekarte werden gemäß der Anlage 02 „Preisübersicht Mieter-Ladetarif“ in Rechnung gestellt.
Die Parteien vereinbaren folgende Abrechnungsmethode:
Nutzung der EMI-Ladeeinrichtungen
Die Ladeeinrichtungen können werktags, am Wochenende sowie an Feiertagen ganztägig genutzt werden. Die Beschilderung an den Ladeeinrichtungen kann hiervon abweichen und gilt vorrangig.
Voraussetzung für den Ladevorgang ist, dass die Ladeeinrichtung frei zugänglich ist, das heißt, dass ein Ladepunkt und ein Elektro-Stellplatz frei sind.
Die Elektro-Stellplätze, die für Kunden zur Verfügung stehen, sind mit „Elektroauto-Stellplatz“ gekennzeichnet. Ausgenommen sind die Elektro-Stellplätze, die einem Mieter der Immobilie fest zugewiesen sind.
Die missbräuchliche Nutzung des Elektro-Stellplatzes, das heißt, das Blockieren des Ladestellplatzes, ohne einen Ladevorgang zu starten, führt zum sofortigen Abschleppen des Elektrofahrzeugs. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.
Ausnahme: Der Kunde mietet einen fest zugewiesenen Elektro-Stellplatz.
eDriver-Portal Der Kunde kann die Ladedaten jederzeit über das Nutzerportal LichtBlick eMobility eDriver-Portal einsehen. Der Kunde erhält die Login-Daten an die angegebene E-Mail-Adresse.
Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben
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